Wissenswertes über Grappa
2. Ist Grappa ein ausschließlich italienisches Produkt?
Ja, und zwar sowohl der Tradition nach als auch in kultureller und gesetzlicher Hinsicht. Die EU-Verordnung Nr. 1576/89 fasst in der Tat die typischen Eigenschaften des Produkts zusammen und sieht vor, dass nur der italienische Tresterbranntwein die Bezeichnung Grappa“ tragen darf. Die Italienische Republik hat im Anschluss daran per Dekret Nr. 297/97 die Herstellungs- und Bezeichnungsvorschriften detailliert festgeschrieben. Zu den wichtigsten Prinzipien gehört, dass der Trester von in Italien erzeugten Trauben stammen muss und dass die Destillation in Anlagen innerhalb der italienischen Grenzen erfolgen muss.